Was bedeutet besenrein?
Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist leer geräumt, ausgekehrt und frei von grobem Schmutz. Der Bundesgerichtshof hat das 2006 klargestellt (Az. VIII ZR 124/05). Geschuldet ist nur das Beseitigen grober Verschmutzungen. Wischen, Fensterputzen, Grundreinigung oder gar Renovierung gehören nicht dazu. Mehr darf der Vermieter aus dem Wort nicht ableiten.
Der Begriff nimmt den Besen wörtlich. Sie fegen die Böden aus, entfernen Müll und lose Reste und nehmen Spinnweben ab. Damit ist die Pflicht erfüllt.
Viele Vermieter legen den Begriff strenger aus, als es das Recht erlaubt. Eine geputzte oder frisch gestrichene Wohnung können sie aus der Klausel „besenrein" allein nicht verlangen. Was genau gilt, steht im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll.
Was gehört zu besenrein – und was nicht?
Zu besenrein gehört: alle Räume ausfegen, Müll und lose Reste entfernen, Spinnweben abnehmen und eigene Sachen mitnehmen. Nicht dazu gehören: Böden wischen, Fenster putzen, Bad und Küche schrubben, Teppiche reinigen oder Wände streichen. Besenrein beschreibt die grobe Sauberkeit, nicht den Zustand einer geputzten Wohnung.
| Gehört zu besenrein | Gehört nicht dazu |
|---|---|
| Alle Böden auskehren | Böden feucht wischen |
| Müll und lose Reste entfernen | Fenster putzen |
| Spinnweben abnehmen | Bad und Küche grundreinigen |
| Eigene Möbel und Sachen mitnehmen | Teppiche reinigen lassen |
| Schränke und Kühlschrank leeren | Wände streichen oder tapezieren |
Ein Streitpunkt bleiben Nägel und Dübel in den Wänden. Ob sie entfernt und die Löcher verschlossen werden müssen, hängt vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab. Klären Sie das direkt mit dem Vermieter, bevor Sie zum Spachtel greifen.
Wie übergebe ich die Wohnung besenrein?
Räumen Sie zuerst alle Möbel und persönlichen Sachen aus der Wohnung, auch aus Keller und Dachboden. Entsorgen Sie danach Müll, Kartons und lose Reste. Zum Schluss kehren Sie alle Böden aus und nehmen Spinnweben ab. Mehr verlangt eine besenreine Übergabe nicht. Eine leere Wohnung ist damit schnell fertig.
- Alle Möbel und eigenen Sachen aus der Wohnung räumen
- Keller, Dachboden und Balkon nicht vergessen
- Schränke, Einbauküche und Kühlschrank leeren
- Müllsäcke, Kartons und lose Reste entsorgen
- Alle Böden mit dem Besen auskehren
- Spinnweben von Wänden und Decken abnehmen
- Zustand beim Übergabetermin im Protokoll festhalten
Der Aufwand hängt fast nur an der Menge. Eine leere Wohnung ist in kurzer Zeit ausgekehrt. Steht dagegen noch ein voller Hausstand darin, ist die Räumung die eigentliche Arbeit – nicht das Kehren.
Planen Sie darum genug Zeit vor dem Übergabetermin ein. Sperrmüll braucht in Berlin oft einen Termin oder mehrere Fahrten zum Recyclinghof.
Muss die Wohnung nach einer Auflösung besenrein sein?
In der Regel ja. Die meisten Mietverträge verlangen die besenreine Rückgabe, und beim Übergabetermin erwartet der Vermieter eine leere, ausgekehrte Wohnung. Das gilt auch nach einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung. Bei Alles4You ist die besenreine Übergabe nach jeder Räumung im schriftlichen Festpreis enthalten.
Wer eine Wohnung auflöst, hat mit dem Räumen selbst schon genug zu tun. Das Auskehren am Ende geht dann schnell unter. Eine professionelle Entrümpelung nimmt Ihnen beides ab: Unser festangestelltes Team räumt alle Räume leer, kehrt aus und entsorgt alles fachgerecht.

Auch Keller, Dachboden und Balkon gehören zur Mietsache und werden besenrein zurückgegeben. Wie Sie eine komplette Auflösung planen, zeigt unsere Checkliste zur Haushaltsauflösung. Für den Keller finden Sie Richtwerte im Beitrag zur Kellerentrümpelung in Berlin.
Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?
Der Vermieter kann Nachbesserung verlangen: Müll entfernen und auskehren. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter die Arbeiten beauftragen und die Kosten geltend machen. Solange die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben ist, kann zudem eine Entschädigung für die weitere Nutzung anfallen.
Deshalb lohnt sich der Griff zum Besen vor dem Übergabetermin. Halten Sie den Zustand im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen. So gibt es später keinen Streit über einzelne Räume.
Fehlt Ihnen dafür die Zeit oder die Kraft, übernimmt das eine Firma. Wir räumen, kehren aus und übergeben die Wohnung fertig an den Vermieter – auf Wunsch samt Termin für die Übergabe.
Nicht jede Forderung ist berechtigt
Verlangt der Vermieter eine geputzte oder renovierte Wohnung, obwohl nur „besenrein" vereinbart ist, geht das über die Pflicht hinaus. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und prüfen Sie im Zweifel Ihren Mietvertrag – etwa mit Hilfe des Mietervereins.
Reicht besenrein oder brauche ich eine Endreinigung?
Für die Rückgabe an den Vermieter reicht besenrein in der Regel aus. Eine Endreinigung geht weiter: Böden wischen, Bad und Küche putzen, Fenster reinigen. Sie ist meist nicht geschuldet, lohnt sich aber vor Verkauf oder Neuvermietung. Auf Wunsch übernehmen wir die Grundreinigung nach der Räumung gleich mit.
Ob sich die Endreinigung lohnt, hängt vom Ziel ab. Für die reine Schlüsselübergabe genügt der Besen. Soll die Wohnung dagegen verkauft, neu vermietet oder besichtigt werden, wirkt ein gründlich geputzter Zustand deutlich besser.
Wir bieten beides aus einer Hand: erst die Räumung, dann auf Wunsch die Grundreinigung – und bei Bedarf auch Renovierungsarbeiten wie Streichen oder kleine Reparaturen. Sie erhalten dafür einen schriftlichen Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Bezahlt wird erst nach der Abnahme.



