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Wohnung besenrein übergeben: Was wirklich verlangt ist
Ratgeber · Berlin-Entsorgung & Begriffe

Wohnung besenrein übergeben: Was wirklich verlangt ist

Besenrein heißt auskehren, nicht putzen. Was der Begriff bei der Wohnungsübergabe wirklich bedeutet – und was der Vermieter verlangen darf.

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Aktualisiert: 1. Juli 2026 · Julian Fourmont

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  • Keine VorkasseZahlung nach Abnahme

Was bedeutet besenrein?

Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist leer geräumt, ausgekehrt und frei von grobem Schmutz. Der Bundesgerichtshof hat das 2006 klargestellt (Az. VIII ZR 124/05). Geschuldet ist nur das Beseitigen grober Verschmutzungen. Wischen, Fensterputzen, Grundreinigung oder gar Renovierung gehören nicht dazu. Mehr darf der Vermieter aus dem Wort nicht ableiten.

Der Begriff nimmt den Besen wörtlich. Sie fegen die Böden aus, entfernen Müll und lose Reste und nehmen Spinnweben ab. Damit ist die Pflicht erfüllt.

Viele Vermieter legen den Begriff strenger aus, als es das Recht erlaubt. Eine geputzte oder frisch gestrichene Wohnung können sie aus der Klausel „besenrein" allein nicht verlangen. Was genau gilt, steht im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll.

Was gehört zu besenrein – und was nicht?

Zu besenrein gehört: alle Räume ausfegen, Müll und lose Reste entfernen, Spinnweben abnehmen und eigene Sachen mitnehmen. Nicht dazu gehören: Böden wischen, Fenster putzen, Bad und Küche schrubben, Teppiche reinigen oder Wände streichen. Besenrein beschreibt die grobe Sauberkeit, nicht den Zustand einer geputzten Wohnung.

Gehört zu besenreinGehört nicht dazu
Alle Böden auskehrenBöden feucht wischen
Müll und lose Reste entfernenFenster putzen
Spinnweben abnehmenBad und Küche grundreinigen
Eigene Möbel und Sachen mitnehmenTeppiche reinigen lassen
Schränke und Kühlschrank leerenWände streichen oder tapezieren

Ein Streitpunkt bleiben Nägel und Dübel in den Wänden. Ob sie entfernt und die Löcher verschlossen werden müssen, hängt vom Einzelfall und vom Mietvertrag ab. Klären Sie das direkt mit dem Vermieter, bevor Sie zum Spachtel greifen.

Wie übergebe ich die Wohnung besenrein?

Räumen Sie zuerst alle Möbel und persönlichen Sachen aus der Wohnung, auch aus Keller und Dachboden. Entsorgen Sie danach Müll, Kartons und lose Reste. Zum Schluss kehren Sie alle Böden aus und nehmen Spinnweben ab. Mehr verlangt eine besenreine Übergabe nicht. Eine leere Wohnung ist damit schnell fertig.

  • Alle Möbel und eigenen Sachen aus der Wohnung räumen
  • Keller, Dachboden und Balkon nicht vergessen
  • Schränke, Einbauküche und Kühlschrank leeren
  • Müllsäcke, Kartons und lose Reste entsorgen
  • Alle Böden mit dem Besen auskehren
  • Spinnweben von Wänden und Decken abnehmen
  • Zustand beim Übergabetermin im Protokoll festhalten

Der Aufwand hängt fast nur an der Menge. Eine leere Wohnung ist in kurzer Zeit ausgekehrt. Steht dagegen noch ein voller Hausstand darin, ist die Räumung die eigentliche Arbeit – nicht das Kehren.

Planen Sie darum genug Zeit vor dem Übergabetermin ein. Sperrmüll braucht in Berlin oft einen Termin oder mehrere Fahrten zum Recyclinghof.

Muss die Wohnung nach einer Auflösung besenrein sein?

In der Regel ja. Die meisten Mietverträge verlangen die besenreine Rückgabe, und beim Übergabetermin erwartet der Vermieter eine leere, ausgekehrte Wohnung. Das gilt auch nach einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung. Bei Alles4You ist die besenreine Übergabe nach jeder Räumung im schriftlichen Festpreis enthalten.

Wer eine Wohnung auflöst, hat mit dem Räumen selbst schon genug zu tun. Das Auskehren am Ende geht dann schnell unter. Eine professionelle Entrümpelung nimmt Ihnen beides ab: Unser festangestelltes Team räumt alle Räume leer, kehrt aus und entsorgt alles fachgerecht.

Mitarbeiter kehrt eine geräumte Wohnung aus
Besenrein heißt: ausgekehrt, ohne Grundreinigung

Auch Keller, Dachboden und Balkon gehören zur Mietsache und werden besenrein zurückgegeben. Wie Sie eine komplette Auflösung planen, zeigt unsere Checkliste zur Haushaltsauflösung. Für den Keller finden Sie Richtwerte im Beitrag zur Kellerentrümpelung in Berlin.

Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?

Der Vermieter kann Nachbesserung verlangen: Müll entfernen und auskehren. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann der Vermieter die Arbeiten beauftragen und die Kosten geltend machen. Solange die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben ist, kann zudem eine Entschädigung für die weitere Nutzung anfallen.

Deshalb lohnt sich der Griff zum Besen vor dem Übergabetermin. Halten Sie den Zustand im Übergabeprotokoll fest und lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen. So gibt es später keinen Streit über einzelne Räume.

Fehlt Ihnen dafür die Zeit oder die Kraft, übernimmt das eine Firma. Wir räumen, kehren aus und übergeben die Wohnung fertig an den Vermieter – auf Wunsch samt Termin für die Übergabe.

Nicht jede Forderung ist berechtigt

Verlangt der Vermieter eine geputzte oder renovierte Wohnung, obwohl nur „besenrein" vereinbart ist, geht das über die Pflicht hinaus. Unterschreiben Sie nichts vorschnell und prüfen Sie im Zweifel Ihren Mietvertrag – etwa mit Hilfe des Mietervereins.

Reicht besenrein oder brauche ich eine Endreinigung?

Für die Rückgabe an den Vermieter reicht besenrein in der Regel aus. Eine Endreinigung geht weiter: Böden wischen, Bad und Küche putzen, Fenster reinigen. Sie ist meist nicht geschuldet, lohnt sich aber vor Verkauf oder Neuvermietung. Auf Wunsch übernehmen wir die Grundreinigung nach der Räumung gleich mit.

Ob sich die Endreinigung lohnt, hängt vom Ziel ab. Für die reine Schlüsselübergabe genügt der Besen. Soll die Wohnung dagegen verkauft, neu vermietet oder besichtigt werden, wirkt ein gründlich geputzter Zustand deutlich besser.

Wir bieten beides aus einer Hand: erst die Räumung, dann auf Wunsch die Grundreinigung – und bei Bedarf auch Renovierungsarbeiten wie Streichen oder kleine Reparaturen. Sie erhalten dafür einen schriftlichen Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Bezahlt wird erst nach der Abnahme.

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Häufige Fragen

Was bedeutet besenrein bei der Wohnungsübergabe?+

Besenrein bedeutet: Die Wohnung ist leer geräumt, ausgekehrt und frei von grobem Schmutz. Müll, lose Reste und Spinnweben sind entfernt. Wischen, Fensterputzen oder eine Grundreinigung schuldet der Mieter nicht. So hat es der Bundesgerichtshof 2006 entschieden (Az. VIII ZR 124/05).

Muss ich beim Auszug die Fenster putzen?+

Nein. Fensterputzen gehört nicht zu besenrein. Der Mieter muss die Wohnung nur ausfegen und groben Schmutz entfernen. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mietvertrag wirksam mehr vereinbart, etwa eine gereinigte Übergabe. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Vertrag und das Übergabeprotokoll.

Ist besenrein dasselbe wie eine Endreinigung?+

Nein. Besenrein heißt nur: ausgekehrt und frei von grobem Schmutz. Eine Endreinigung geht deutlich weiter. Dazu gehören Böden wischen, Bad und Küche reinigen und Fenster putzen. Für die Rückgabe an den Vermieter reicht in der Regel besenrein – alles Weitere ist Vereinbarungssache.

Übergibt Alles4You nach der Entrümpelung besenrein?+

Ja. Nach jeder Räumung kehren wir alle Räume aus und nehmen Müll und lose Reste mit. Die besenreine Übergabe ist bei uns im schriftlichen Festpreis enthalten. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Grundreinigung, damit die Wohnung fertig für die Übergabe ist.

Was darf der Vermieter verlangen, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?+

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie nachbessern, also Müll entfernen und auskehren. Solange die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergeben ist, kann zudem eine Entschädigung für die weitere Nutzung anfallen. Kommen Sie der Aufforderung darum zügig nach oder beauftragen Sie eine Firma.

Frage nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – Sie sprechen direkt mit Ihrem Ansprechpartner.

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