Was ist nach einem Todesfall sofort zu tun?
Nach einem Todesfall müssen Sie die Wohnung nicht sofort räumen. Wichtig in den ersten Tagen: Wohnung abschließen, Mietvertrag suchen und den Vermieter informieren. Laufende Kosten wie Strom prüfen Sie in Ruhe. Alles Weitere hat Zeit, bis die Erbfrage geklärt ist.
Der Verlust eines nahen Menschen bringt viele praktische Fragen mit sich. Niemand erwartet, dass Sie in der ersten Woche eine Wohnung leeren. Sichern Sie zunächst nur das Nötigste: Schlüssel einsammeln, Fenster schließen, verderbliche Lebensmittel entsorgen.
Suchen Sie dann den Mietvertrag. Er zeigt, welche Frist gilt und ob eine Kaution hinterlegt ist. Informieren Sie den Vermieter über den Todesfall – am besten schriftlich, damit die Fristen sauber laufen.
Welche Frist gilt, um die Wohnung nach dem Tod zu räumen?
Eine gesetzliche Frist für die Räumung gibt es nicht. Der Mietvertrag endet nicht automatisch, die Miete läuft weiter. Erben und Vermieter können nach § 580 BGB außerordentlich kündigen: binnen eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall, mit einer Frist von drei Monaten. Diese Zeit haben Sie für die Räumung.
Das Mietverhältnis geht mit dem Tod auf die Erben über. Es gelten drei Fristen, die Sie kennen sollten:
- Ein Monat: So lange haben Erben und Vermieter nach Kenntnis vom Todesfall Zeit, außerordentlich zu kündigen (§ 580 BGB).
- Drei Monate: Das ist die gesetzliche Kündigungsfrist – so lange läuft die Miete noch weiter.
- Sechs Wochen: Innerhalb dieser Frist können Sie das Erbe ausschlagen (§ 1944 BGB).
Wer das Erbe ausschlägt, ist nicht Erbe – und muss die Wohnung dann grundsätzlich nicht räumen. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären Sie mit dem Nachlassgericht. Bis zur Entscheidung sollten Sie in der Wohnung nichts verkaufen oder entsorgen.
Was ist in den ersten Wochen zu erledigen?
In den ersten Wochen sichern Sie Dokumente und Wertsachen, klären die Erbfrage und kündigen den Mietvertrag. Danach vereinbaren Sie eine Besichtigung für die Wohnungsauflösung. Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen dann einen schriftlichen, verbindlichen Preis – ohne Vorkasse und ohne Zeitdruck.
- Mietvertrag, Testament und Versicherungsunterlagen sichern
- Wertsachen und persönliche Erinnerungsstücke an sich nehmen
- Erbfrage klären: annehmen oder binnen sechs Wochen ausschlagen
- Mietvertrag kündigen und Übergabetermin mit dem Vermieter abstimmen
- Kostenlose Besichtigung für die Wohnungsauflösung vereinbaren
Nehmen Sie sich für das Sortieren der persönlichen Dinge bewusst Zeit, gern auch mit der Familie zusammen. Was Sie behalten möchten, legen Sie beiseite – alles andere übernimmt später das Team. Eine ausführliche Liste aller Schritte finden Sie in unserer Checkliste zur Haushaltsauflösung.
Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Die Kosten trägt zuerst der Nachlass, also das Vermögen der verstorbenen Person. Reicht er nicht, zahlen die Erben – eine Erbengemeinschaft gemeinsam. Wer das Erbe ausschlägt, muss die Wohnung grundsätzlich nicht räumen. Im Härtefall kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Die Reihenfolge ist klar geregelt. Zuerst wird der Nachlass für die Räumung genutzt. Erst wenn er nicht reicht, zahlen die Erben aus eigener Tasche – bei mehreren Erben teilt sich die Erbengemeinschaft die Kosten.
Wer ausschlägt, ist nicht Erbe und trägt die Kosten grundsätzlich nicht. Die Details klären Sie beim Nachlassgericht. Können weder Nachlass noch Erben zahlen, hilft im Einzelfall das Sozialamt – wichtig ist, den Antrag vor der Beauftragung zu stellen. Wie das geht, lesen Sie im Beitrag Zahlt das Sozialamt die Entrümpelung?
Als Richtwert für Berlin: Eine 2-Zimmer-Wohnung kostet meist 700 bis 1.600 Euro, eine 3-Zimmer-Wohnung 1.200 bis 2.500 Euro – inklusive Entsorgung.
Vorsicht in der Trauerphase
Manche Anbieter nutzen den Zeitdruck von Angehörigen aus. Seriöse Firmen nennen keinen Preis ohne Besichtigung und verlangen keine Vorkasse. Bei uns zahlen Sie erst nach der Abnahme.
Wie läuft die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ab?
Der Ablauf hat fünf Schritte: Mietvertrag und Fristen klären, Dokumente und Wertsachen sichern, Besichtigung mit schriftlichem Angebot, Räumung durch das Team, besenreine Übergabe an den Vermieter. Eine 2-Zimmer-Wohnung ist meist an einem Tag geräumt, drei bis vier Zimmer brauchen ein bis zwei Tage.
- Mietvertrag und Fristen klären: Vermieter informieren und die Kündigung auf den Weg bringen.
- Dokumente und Wertsachen sichern: Alles Persönliche kommt vorher zu Ihnen.
- Besichtigung und Festpreis: Wir schauen uns die Wohnung vor Ort an, das Angebot folgt innerhalb von 24 Stunden.
- Räumung: Unser festangestelltes Team räumt, trägt und verlädt alles – diskret und respektvoll.
- Besenreine Übergabe: Die Wohnung ist leer und gekehrt, bereit für den Vermieter.
Besenrein heißt: grobe Verschmutzungen beseitigen, auskehren, Müll raus. Putzen oder renovieren müssen Sie nicht. Alle Leistungen und Preise finden Sie auf unserer Seite zur Haushaltsauflösung in Berlin.

Was passiert mit Erinnerungsstücken und dem Hausrat?
Persönliche Dinge wie Fotos, Briefe und Schmuck werden vor der Räumung gesichert und Ihnen übergeben. Gut erhaltener Hausrat geht als Spende weiter, etwa an die Berliner Stadtmission. Lässt sich etwas sinnvoll verwerten, kann das den Preis senken. Nichts Wertvolles landet ungefragt im Container.
Eine Wohnung voller Erinnerungen ist mehr als Hausrat. Sagen Sie uns bei der Besichtigung, was Ihnen wichtig ist – wir legen diese Dinge gesondert beiseite. Unser festangestelltes Team arbeitet ruhig und diskret, ohne dass Sie dabei sein müssen.
Gut Erhaltenes bekommt ein zweites Leben: Möbel, Kleidung und Geschirr gehen als Spende zum Beispiel an die Berliner Stadtmission. Was sich sinnvoll verwerten lässt, rechnen wir ehrlich an.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Erbe und Mietvertrag helfen das Nachlassgericht oder eine Kanzlei für Erbrecht weiter.



